Aufklärung, kein Verkauf. Unabhängige Wissenssammlung. Keine Empfehlung, keine Anleitung, kein Verkauf von Anwendungen am Menschen.

Was das heißt
Haut & Ästhetik Evidenz E Kombinationspräparat

GLOW Blend

Mischung aus GHK-Cu, BPC-157 und TB-500 in einem Gefäß, ohne Studien zur Kombination

Auch bekannt als: GLOW · Glow Blend · GHK-Cu/BPC-157/TB-500 Blend · Kupfer-Regenerations-Blend

Kurzfassung

GLOW ist kein Wirkstoff, sondern ein Fertigprodukt: ein Gefäß mit den drei Peptiden GHK-Cu, BPC-157 und TB-500. Für die Kombination existiert keine einzige Studie, weder zur Wirkung noch zur Verträglichkeit noch zur Stabilität in Lösung. Jede Aussage zum Blend ist eine Zusammenrechnung von Einzelbefunden, die an unterschiedlichen Modellen und in unterschiedlichen Zubereitungen erhoben wurden. Die Reinheit lässt sich bei einer Mischung nur eingeschränkt prüfen, weil Gehaltsangaben meist die Gesamtmasse betreffen.

Bestandteile laut Anbieter
3 (GHK-Cu, BPC-157, TB-500)
Studien zur Kombination
keine
Humanstudien zu Bestandteilen
für BPC-157 eine, negativ ausgefallen
Analytische Prüfbarkeit
eingeschränkt, Angaben meist als Gesamtmasse
Zulassungen
keine, für keinen Bestandteil
Vorherrschende Evidenz
Einzelbefunde aus Tier- und Zellmodellen
01

Was der Stoff ist

Klasse
Fertigprodukt aus drei Peptiden in einem Lyophilisat, kein einheitlicher Wirkstoff
Herkunft
Blends dieser Art werden von Anbietern für Forschungszwecke zusammengestellt. Die Zusammensetzung stammt aus der Anbieterbeschreibung; eine unabhängige Bestätigung der Bestandteile und ihrer Mengenverhältnisse existiert nicht. Die drei Bestandteile haben unterschiedliche Zielrichtungen: GHK-Cu wirkt auf Kollagen und Kupferhaushalt, BPC-157 wird mit Gewebereparatur in Verbindung gebracht, TB-500 ist ein Fragment des Thymosin beta-4.
02

Wirkmechanismus

Was im molekularen Versuch passiert. Jede Zeile nennt die Zielstruktur und die Belege.

  • Kollagensynthese und Kupfertransport (Anteil GHK-Cu)1,2

    Modulator

    Für GHK-Cu allein sind eine Steigerung der Kollagensynthese in Fibroblastenkulturen und eine Zunahme extrazellulärer Matrix im Rattenmodell beschrieben. Für den Anteil im Blend ist nichts davon gemessen, weil Konzentration und Verhältnis anbieterspezifisch sind.

  • Gewebereparatur und Gefäßneubildung (Anteil BPC-157)3

    unklar

    BPC-157 zeigt in Nagermodellen Wirkungen auf Sehnen, Muskeln und Darmschleimhaut. Eine systematische Übersicht findet dazu ausschließlich Tier- und Zellstudien und hält die Datenlage für eine Anwendung am Menschen für unzureichend.

  • Aktin-Zytoskelett und Zellmigration (Anteil TB-500)11,4

    unklar

    TB-500 ist das Fragment LKKTETQ des Thymosin beta-4. Die Wirkhypothese stützt sich auf die Rolle des Gesamtproteins bei der Aktindynamik. Für das Fragment selbst gibt es keine veröffentlichte Humanstudie, und die US-Behörde stellt fest, dass keine Daten zur Exposition am Menschen vorliegen.

  • Interaktion der drei Bestandteile7

    unklar

    Es gibt keine Untersuchung dazu, ob sich die Peptide in einer gemeinsamen Lösung gegenseitig beeinflussen. Bekannt ist aus der Präformulierungsforschung zu GHK-Cu, dass negativ geladene Lipide die Stabilität des Kupferkomplexes verringern. Ob andere Peptide ähnlich wirken, ist offen.

03

Was belegt ist und wie gut

Jede Aussage mit Evidenzstufe und Bewertung. „Anerkannt“ heißt: von der Fachwelt getragen. „Spekulativ“ heißt: es gibt eine Hypothese, aber keine belastbare Prüfung.

Evidenz E

Für die Kombination existiert keine Studie, nur Erfahrungsberichte und Anbieterangaben. Die Einzelbestandteile reichen von C (BPC-157, überwiegend Nagermodelle) bis D (GHK-Cu, Zellkultur und Ex-vivo-Messungen). Eine Kombination erbt keine Evidenzstufe.

Warum nicht höher: Es gibt keine einzige Untersuchung an der Mischung, weder zur Stabilität noch zur Verträglichkeit noch zur Wirkung. Selbst wenn für jeden Bestandteil einzeln eine Wirkung belegt wäre, ließe sich daraus keine Aussage über das Gemisch ableiten, weil Konzentrationsverhältnisse, Lösungsverhalten und Aufnahme unbekannt sind.

  • Für die Kombination aus GHK-Cu, BPC-157 und TB-500 existiert keine veröffentlichte Studie, weder am Tier noch am Menschen.3,11

    Evidenz D plausibel · Das ist keine Studienaussage, sondern das Ergebnis einer Literaturdurchsicht. Es existiert kein Registereintrag und keine Publikation zur Kombination.

  • Die Bestandteile wurden an unterschiedlichen Modellen geprüft, und keines dieser Modelle bildet den Menschen ab.2,3,11

    Evidenz C plausibel · Für BPC-157 überwiegend Rattenmodelle, für GHK-Cu Zellkultur und Nagermodelle, für TB-500 keine Humandaten.

  • Für GHK-Cu ist die Aufnahme durch intakte menschliche Haut ohne Verstärkungsverfahren praktisch null.6

    Evidenz D plausibel · Ex-vivo-Messung an menschlicher Haut mit dem Einzelpeptid; der Blend wurde nicht gemessen.

  • Reinheitsangaben für Forschungspeptide können irreführen, weil unabhängige Prüfungen nicht deklarierte Bestandteile finden.8,10

    Evidenz D plausibel · Eine Arbeit fand in kommerziell bezogenen synthetischen Peptiden 20 % und 43 % Mannit als nicht deklarierten Bestandteil. Eine andere zeigt am Beispiel Melanotan, dass deklarierte Mengen erheblich abweichen können.

  • Für das aus TB-500 bekannte Fragment des Thymosin beta-4 liegen der US-Behörde keine Daten zur Exposition am Menschen vor.11

    Evidenz D plausibel · Behördliche Feststellung im Rahmen der Compounding-Bewertung.

  • Dass die Kombination stärker wirkt als die Einzelbestandteile, ist unbelegt.11

    Evidenz D spekulativ · Es gibt weder eine Tierstudie noch eine Zellkulturarbeit, die die Mischung gegen die Einzelpeptide vergleicht. Die Annahme beruht auf Plausibilität.

  • Ob die drei Peptide in einer gemeinsamen Lösung über Wochen stabil bleiben, ist nicht untersucht.7

    Evidenz D spekulativ · Für GHK-Cu allein gibt es belastbare Stabilitätsdaten mit klarem pH-Fenster; für die Mischung existiert nichts Vergleichbares.

04

Studien am Menschen

Was am Menschen tatsächlich gemessen wurde. Tierstudien stehen bewusst nicht hier, sondern im Abschnitt zur Evidenz.

Systematische Übersicht zu BPC-157 in Orthopädie und Sportmedizin

2025 3
Population
Eingeschlossene Studien zu BPC-157
Endpunkte
Strukturierte Bewertung der Literatur
Ergebnis
Die Autoren finden ausschließlich Tier- und In-vitro-Daten und bewerten die Datenlage für eine Anwendung am Menschen als unzureichend. Diese Feststellung betrifft den Einzelbestandteil, nicht den Blend.

Untersuchung von TB-500-Produkten

2012 4
Population
Beschlagnahmte Produkte mit der Bezeichnung TB-500
Endpunkte
Identifizierung der enthaltenen Peptide
Ergebnis
Die Analyse zeigte ein N-terminal acetyliertes Fragment des Thymosin beta-4. Solche Produkte werden im Sport als Dopingmittel eingesetzt und von der WADA erfasst.

Analytische Kontrolle von im Internet gehandelten Peptidprodukten

2020 8,9
Population
Kommerziell bezogene synthetische Peptide und beschlagnahmte Proben
Endpunkte
Identität, Gehalt und nicht deklarierte Bestandteile
Ergebnis
In zwei Fällen fanden sich erhebliche Mengen Mannit als nicht deklarierter Bestandteil. Eine andere Untersuchung beschlagnahmter Proben wies Peptide nach, die im Verdacht stehen, kognitive Funktionen zu beeinflussen, und zeigte deren freie Verfügbarkeit im Internet.
05

Pharmakokinetik

Was der Körper mit dem Stoff macht: Aufnahme, Verteilung, Abbau.

Halbwertszeit
Für den Blend nicht bestimmbar, weil die Bestandteile unterschiedlich abgebaut werden. Für keinen der drei Bestandteile existiert eine veröffentlichte Humanpharmakokinetik.
Aufnahme / Bioverfügbarkeit
Nicht bestimmt. Für GHK-Cu ist belegt, dass die Aufnahme durch intakte Haut ohne Verstärkungsverfahren praktisch null ist. Für BPC-157 und TB-500 liegen für keinen Anwendungsweg Aufnahmedaten am Menschen vor.
Spitzenkonzentration
Nicht bestimmt.
Abbau
Proteolytischer Abbau, im Detail unbekannt. Bei einer Mischung können zusätzlich Peptidaggregate entstehen; die US-Behörde nennt genau dieses Risiko als Grund für Sicherheitsbedenken bei injizierbaren Peptidzubereitungen.

Eine gemeinsame Halbwertszeit gibt es nicht. Wer Blutwerte unter einem Blend messen will, müsste drei verschiedene Moleküle getrennt bestimmen, wofür für zwei davon keine validierten Nachweisverfahren veröffentlicht sind.

06 keine Anwendungsempfehlung

Protokolle aus der Literatur

Diese Angaben beschreiben, wie in einer bestimmten Studie dosiert wurde. Sie sind der Grund, warum im Umlauf Zahlen kursieren, und ausdrücklich kein Vorschlag für irgendetwas.

10⁻¹² bis 10⁻⁹ M GHK-Cu (Einzelpeptid, nicht der Blend) in vitro Fibroblastenkulturen Zweck: Messung der Kollagensynthese als Referenzwert für den GHK-Cu-Anteil 1
10 µg/kg/Tag BPC-157 (Einzelpeptid, nicht der Blend) subkutan Ratte, verschiedene Verletzungsmodelle Zweck: Gewebeheilung als Referenzwert für den BPC-157-Anteil 3
Auftragung verdünnter Proben auf Colonschleimhaut- und Zellmodelle (KPV, Einzelpeptid) in vitro Mausmodelle der Darmentzündung (KPV) Zweck: Entzündungshemmung als Referenzwert für ein weiteres Blend namens KLOW 5

Dosisangaben aus Tierstudien lassen sich nicht auf Menschen umrechnen. Wer das versucht, ignoriert Unterschiede in Stoffwechsel, Aufnahme und Empfindlichkeit.

07

Handhabung im Labor

Umgang mit der Substanz, nicht mit dem Menschen: ansetzen, lagern, typische Fehler.

Rekonstitution
Ein Lyophilisat mit drei Peptiden wird in einem Schritt gelöst. Anders als bei einem Einzelpeptid lässt sich dabei nicht erkennen, ob sich alle Bestandteile vollständig lösen. Trübung oder Bodensatz sind ein Abbruchkriterium.
Lagerung
Kühl, trocken und lichtgeschützt. Für Mischungen existieren keine Haltbarkeitsdaten. Die Stabilitätsangaben der Einzelpeptide lassen sich nicht addieren, weil unbekannt ist, ob sich die Bestandteile gegenseitig abbauen.
Lösungsmittel
Wasser ist üblich. Der Kupferkomplex GHK-Cu bevorzugt einen pH-Bereich von 4,5 bis 7,4 und ist im basischen instabil. Ob die anderen Peptide in diesem Fenster ebenfalls stabil sind, ist für den Blend nicht geprüft.
Auftauen
Aliquote bilden und wiederholtes Auftauen vermeiden. Bei Mischungen ist der Effekt nicht nur unbekannt, sondern schwer nachweisbar, weil ein Aktivitätsverlust eines Bestandteils im Gemisch nicht auffällt.

Grundregeln für den Umgang

  • Charge dokumentieren und das Analysenzertifikat daraufhin prüfen, ob Gehalte je Peptid oder nur als Gesamtmasse angegeben sind.
  • Nach dem Ansetzen pH messen und dokumentieren, weil GHK-Cu ein enges Stabilitätsfenster hat.
  • Lösung vor jeder Verwendung auf Trübung und Partikel prüfen.
  • Bei Analytik immer angeben, dass es sich um ein Gemisch handelt: ein Peaksignal beweist nur einen Bestandteil.

Typische Fehler

  • Ein Analysenzertifikat, das nur eine Reinheit für die Gesamtmasse nennt, sagt nichts über die Zusammensetzung. Bei einem Gemisch ist genau das der Regelfall.
  • Chromatogramme aus Anbieterangaben zeigen oft nur einen Ausschnitt der Laufzeit. Nicht sichtbare Bestandteile können dadurch fehlen, ohne dass die Analyse falsch wäre.
  • Die Mengenverhältnisse der Bestandteile sind bei den meisten Anbietern nicht quantifiziert. Wer zwei Produkte mit gleichem Namen vergleicht, vergleicht möglicherweise unterschiedliche Mischungen.
  • Konzentrationsangaben aus Einzelstudien werden auf den Blend übertragen. Bei GHK-Cu etwa hat die Dosis-Wirkungs-Kurve ein Optimum; mehr Peptid bedeutet dort nicht mehr Wirkung.
  • Die drei Bestandteile werden über verschiedene Wege und in verschiedenen Geweben geprüft. Eine gemeinsame Wirkung auf ein Zielgewebe ist damit nicht gezeigt.
  • Injektion eines selbst angesetzten Gemischs bringt zusätzlich ein steriles Risiko mit sich, das von der Substanz unabhängig ist.
08

Sicherheit

Für den Blend gibt es keine Sicherheitsdaten. Die Bewertung stützt sich auf Angaben zu den Einzelpeptiden und auf bekannte Risiken von Peptidzubereitungen.

Was in Studien als unerwünschte Wirkung berichtet wurde

  • gravierend Evidenz D Belege: fda-bulks

    Peptidverunreinigungen und Aggregation können Immunreaktionen auslösen. Die US-Arzneimittelbehörde nennt genau dieses Risiko bei mehreren injizierbaren Peptiden, darunter GHK-Cu und das TB-500-Fragment. Bei einer Mischung ist die Aggregationsneigung nicht untersucht.

  • gravierend Evidenz D Belege: fda-bulks

    Für GHK-Cu und das TB-500-Fragment liegen nur begrenzte oder keine Daten zur Exposition am Menschen vor. Unbekannte Exposition bedeutet unbekanntes Risiko.

  • gravierend Evidenz D Belege: breindahl-2015, choules-2020

    Bei einem Produkt, dessen Inhalt nicht unabhängig bestätigt ist, kann die tatsächlich zugeführte Menge erheblich von der Annahme abweichen. Für gehandelte Peptidprodukte ist genau das mehrfach gemessen worden.

  • relevant Evidenz C Belege: vasireddi-2025

    Für BPC-157 ist die pro-angiogene Wirkung ein theoretischer Sicherheitsvorbehalt, weil eine geförderte Gefäßneubildung auch pathologisches Gewebe betreffen könnte. Beim Menschen wurde das nie untersucht.

Aus Studien und Zulassungsunterlagen

  • Aus kontrollierten Studien liegen keine Angaben vor, weil es keine Studien zur Kombination gibt.
  • Aus Tierstudien mit den Einzelbestandteilen werden keine behandlungsbedingten Todesfälle berichtet. Diese Daten stammen überwiegend aus einem Forschungsverbund und ersetzen keine unabhängige Toxikologie.
  • Zu GHK-Cu als Einzelpeptid sind in Übersichtsarbeiten keine schwerwiegenden topischen Nebenwirkungen dokumentiert.
  • Selbstberichte in Foren betreffen häufig Reaktionen an der Injektionsstelle, Kopfschmerzen und Müdigkeit. Sie sind keiner der drei Substanzen zuzuordnen und enthalten keine Häufigkeiten.

Messgrößen, die eine Gefährdung früh zeigen würden

Diese Parameter werden in Studien erhoben, um Schäden zu erkennen. Die Liste ist keine Anleitung zur Selbstkontrolle, sondern zeigt, welche Signale die Fachwelt für relevant hält.

  • Reaktion an der Injektionsstelle mit Datum, Charge und Aussehen der Lösung dokumentieren.
  • Entzündungsparameter und Blutbild, weil eine Immunreaktion gegen Peptidaggregate möglich ist.
  • Leber- und Nierenwerte, weil zur Clearance keines Bestandteils Daten am Menschen vorliegen.
  • Bei Krebserkrankung in der Vorgeschichte: Verlaufskontrolle, weil die pro-angiogene Wirkung von BPC-157 ein theoretischer Vorbehalt ist.
  • Bei Hautanwendung: Hautbild an der Auftragungsstelle, weil der Kupferanteil Pigmentzellen beeinflusst.
09 keine Rechtsberatung

Rechtslage

Einordnung nach öffentlich zugänglichen Normen. Sie ersetzt keine anwaltliche Auskunft im Einzelfall.

Deutschland

12,13

Kein zugelassenes Arzneimittel. Bei einem Produkt, das zur Anwendung am Menschen bestimmt ist, greift die Zulassungspflicht für jeden Bestandteil.

  • § 2 Abs. 1 AMG (Arzneimittelbegriff)
  • § 21 Abs. 1 AMG (Zulassungspflicht)
  • § 5 AMG (Verbot bedenklicher Arzneimittel)

Die Bezeichnung „Forschungsblend“ beseitigt die Arzneimitteleigenschaft nicht, wenn das Produkt objektiv zur Anwendung am Menschen bestimmt ist. Bei Mischungen kommt hinzu, dass die Behörden die Zusammensetzung nicht bewerten konnten, weil keine Zulassungsdaten existieren.

Europäische Union

14

Keine Zulassung als Arzneimittel, kein zugelassenes Kombinationsprodukt.

  • Richtlinie 2001/83/EG Art. 1 Nr. 2 (Arzneimittelbegriff)
  • Richtlinie 2001/83/EG Art. 6 (Zulassungspflicht)

Ein Kombinationsprodukt braucht eine eigene Zulassung. Für Kombinationen ist zusätzlich zu belegen, dass jeder Bestandteil zur Wirkung beiträgt und die Kombination vertretbar ist. Für GLOW existiert nichts davon.

USA

11

Keine Zulassung. GHK-Cu für injizierbare Zubereitungen, das TB-500-Fragment und BPC-157 sind in der Compounding-Bewertung der FDA mit Sicherheitsbedenken geführt; die Nominierungen wurden später zurückgezogen, die Bewertungen bleiben veröffentlicht.

  • 21 U.S.C. § 353a (Section 503A des FD&C Act)
  • FDA: Certain Bulk Drug Substances for Use in Compounding that May Present Significant Safety Risks

Die Behörde begründet die Bedenken mit Immunogenität durch Aggregation und peptidbezogenen Verunreinigungen sowie mit fehlenden Sicherheitsdaten. Für Mischungen mehrerer Peptide in einem Gefäß gibt es keine gesonderte Bewertung.

Sport / Anti-Doping

15,4

Über die Auffangkategorie S0 der WADA erfasst; TB-500 ist zusätzlich als Dopingmittel bekannt und analytisch nachgewiesen worden.

  • WADA Prohibited List, Kategorie S0 „Non-Approved Substances“

In beschlagnahmten TB-500-Produkten wurde das acetylierte Fragment identifiziert, das im Sport eingesetzt wird. Ein Nachweis im Wettkampf gilt als Dopingverstoß.

Gesamtübersicht zur Rechtslage in Deutschland, EU und weiteren Staaten
10

Kombinationen

Was in der Literatur zusammen genannt wird und was davon belegt ist.

Häufig zusammen untersucht oder genannt

  • GHK-Cu und BPC-157 werden in der Community-Literatur kombiniert, weil sie unterschiedliche Zielgewebe ansprechen: Kollagen und Haut einerseits, Reparaturvorgänge andererseits. Ein synergistischer Effekt ist nie gemessen worden.
  • TB-500 wird als dritter Bestandteil mit der Begründung ergänzt, dass es die Zellmigration fördert. Für das Fragment selbst existiert keine Humanstudie, und die US-Behörde verzeichnet keine Daten zur Exposition am Menschen.
  • In der Praxis werden Blends auch mit KPV kombiniert, was dem Produkt KLOW entspricht. Auch dafür gibt es keine Kombinationsstudie.

Mögliche Wechselwirkungen

  • Theoretisch relevant sind Stoffe, die die Angiogenese hemmen, weil die Wirkrichtung entgegengesetzt ist. Für die Mischung ist das nicht untersucht.
  • Bei gleichzeitiger Gabe gerinnungshemmender Arzneimittel ist die Datenlage leer. Das mechanische Risiko einer Injektion bei bestehender Blutungsneigung ist unabhängig von der Substanz.
  • Ob eines der Peptide die Stabilität eines anderen verändert, ist chemisch nicht geprüft. Für GHK-Cu ist bekannt, dass negativ geladene Lipide den Komplex destabilisieren; Peptide mit sauren Resten könnten ähnlich wirken.
Zur Stack-Bibliothek mit Risiko-Check
11

Häufige Fehlannahmen

Aussagen, die im Umlauf sind, und was die Quellen dazu sagen.

„Drei Peptide in einem Produkt wirken synergistisch.“

Es gibt keine Studie, die die Mischung gegen die Einzelpeptide prüft. Synergie ist eine Messgröße, keine Eigenschaft, die sich aus der Zahl der Bestandteile ergibt.11

„Ein Blend ist günstiger und praktischer als drei Einzelprodukte.“

Günstiger ja, steuerbar nein. Die Mengenverhältnisse sind vorgegeben, eine Dosisanpassung einzelner Bestandteile ist unmöglich, und eine unerwünschte Reaktion lässt sich keinem Bestandteil zuordnen.8

„Reinheit 99 Prozent nach HPLC bedeutet, dass die Mischung geprüft ist.“

Bei Gemischen bezieht sich die Angabe meist auf die Gesamtmasse. Eine Prüfung der einzelnen Bestandteile und ihrer Verhältnisse erfordert eine eigene Methode. Unabhängige Kontrollen von Forschungspeptiden haben wiederholt nicht deklarierte Bestandteile gefunden.8,9

„Wenn die Einzelbestandteile in Studien wirken, wirkt auch die Kombination.“

Die Bestandteile wurden an unterschiedlichen Modellen, in unterschiedlichen Konzentrationen und über unterschiedliche Wege geprüft. Eine gemeinsame Anwendung am Menschen ist damit nicht abgebildet.2,3

„Der Kupferanteil macht den Blend besonders wirksam für die Haut.“

Für GHK-Cu allein zeigte eine Ex-vivo-Messung an menschlicher Haut, dass ohne Verstärkungsverfahren praktisch kein Peptid permeiert. Der Blend wurde nie auf Aufnahme geprüft.6

12

Wissenslücken

Was fehlt. Wer forschen will, findet hier die offenen Fragen, die tatsächlich welche sind.

  • ? Es fehlt jede Studie zur Kombination, auch eine einfache Verträglichkeits- oder Stabilitätsprüfung.
  • ? Es fehlt eine analytische Methode, die alle drei Bestandteile in einer Probe gleichzeitig und quantitativ erfasst.
  • ? Es fehlen Daten dazu, ob sich die Peptide in wässriger Lösung gegenseitig abbauen oder aggregieren.
  • ? Es fehlen Angaben zu den tatsächlichen Mengenverhältnissen in gehandelten Produkten.
  • ? Es gibt keine Humanpharmakokinetik für BPC-157 und TB-500, also auch keine Grundlage für eine Dosisbetrachtung.
  • ? Es fehlen Daten zu Langzeitanwendung und zu Anwendern mit Vorerkrankungen.
13 Bleibt eine Lösung aus mehreren Peptiden klar und pH-stabil, und unterscheidet sich das Verhalten von den Einzellösungen?

Selbst ansetzen: ein Experiment ohne Arzneimittel

Löslichkeit, pH und Trübung einer Peptidmischung über 72 Stunden

Bleibt eine Lösung aus mehreren Peptiden klar und pH-stabil, und unterscheidet sich das Verhalten von den Einzellösungen?

Material

  • · Ein Blend-Lyophilisat sowie, wenn verfügbar, die Einzelpeptide getrennt
  • · Steriles Wasser und ein Puffer im Bereich pH 4,5 bis 7,4
  • · pH-Meter mit frischer Kalibrierung, Photometer für Trübungsmessung bei 600 nm und für Absorption bei 280 nm
  • · Verschließbare Gefäße, Inkubator oder Wasserbad auf 37 °C

Auswertung

pH-Wert, Trübung und Absorption über die Zeit im Vergleich von Mischung und Einzellösungen.

Ablauf

  1. 1. Blend und Einzelpeptide nach derselben Vorschrift ansetzen und die Konzentration der Ausgangsstoffe notieren.
  2. 2. Sofort nach dem Ansetzen pH, Trübung und Absorption messen.
  3. 3. Lösungen bei 37 °C lagern und nach 2, 24 und 72 Stunden erneut messen, jeweils ohne Schütteln.
  4. 4. Nach 72 Stunden auf Bodensatz prüfen und diesen, falls vorhanden, gesondert beschreiben.
  5. 5. Alle Messungen mindestens doppelt ansetzen.

Grenzen: Der Versuch zeigt nur, ob sich eine Lösung sichtbar verändert. Er belegt nicht, dass alle Bestandteile intakt sind, und er kann Verunreinigungen nicht identifizieren. Für die Identitätsprüfung braucht es HPLC oder NMR, also eine Analytik, die über einfache Labormittel hinausgeht.

14

Vergleich mit verwandten Stoffen

Direkter Nebeneinander-Vergleich der belegbaren Merkmale. Leere Felder bedeuten: in der Literatur nicht gefunden.

MerkmalGLOW BlendAHK-CuGHK-CuKLOW BlendMelanotan II
KlasseFertigprodukt aus drei Peptiden in einem Lyophilisat, kein einheitlicher WirkstoffKupfer(II)-Komplex eines Tripeptids, synthetisch hergestelltKupfer(II)-Komplex eines Tripeptids, körpereigener Bestandteil des BlutplasmasFertigprodukt aus vier Peptiden in einem Lyophilisat, kein einheitlicher WirkstoffSynthetisches cyclisches Heptapeptid, Analogon des Melanozyten-stimulierenden Hormons α-MSH
ZielstrukturKollagensynthese und Kupfertransport (Anteil GHK-Cu), Gewebereparatur und Gefäßneubildung (Anteil BPC-157), Aktin-Zytoskelett und Zellmigration (Anteil TB-500), Interaktion der drei BestandteileKupfer(II)-Ionen, Dermapapillazellen des Haarfollikels, Haarfollikel im Ex-vivo-Modell, Apoptose in DermapapillazellenKupfer(II)-Ionen, Kollagensynthese in dermalen Fibroblasten, Extrazelluläre Matrix im Wundgewebe, NF-κB und p38 MAPK, VEGF-Expression und Angiogenese, Genexpressionsprofile in ZellkulturMelanokortin-1-Rezeptor (Anteil KPV), Peptidtransporter PepT1 im Darm (Anteil KPV), Entzündungsmediatoren in Haut und Knorpel (Anteil KPV), Kollagensynthese und Kupfertransport (Anteil GHK-Cu), Gewebereparatur (Anteil BPC-157) und Zellmigration (Anteil TB-500), Interaktion der vier BestandteileMelanokortin-1-Rezeptor (MC1R) auf Melanozyten, Melanokortin-4-Rezeptor (MC4R) im Gehirn, Sympathisches Nervensystem, Naevuszellen und Melanozytenverbände, Gefäßsystem und Nierenperfusion
HalbwertszeitFür den Blend nicht bestimmbar, weil die Bestandteile unterschiedlich abgebaut werden. Für keinen der drei Bestandteile existiert eine veröffentlichte Humanpharmakokinetik.Nicht bestimmt. Für AHK-Cu existiert keine veröffentlichte Messung am Menschen oder im Tier.Für den Menschen nicht bestimmt. Übersichtsarbeiten nehmen eine kurze Verweildauer im Blut an, weil Peptidasen das Tripeptid schnell spalten. Eine veröffentlichte Messung beim Menschen existiert nicht.Nicht bestimmbar. Für keinen der vier Bestandteile existiert eine veröffentlichte Humanpharmakokinetik. Für KPV liegen nicht einmal Tierdaten zur Verweildauer im Blut vor.Für den Menschen nicht systematisch bestimmt. Die Pilotstudie von 1996 beschreibt Wirkungen, die je nach Dosis eine bis fünf Stunden anhielten, und eine Pigmentzunahme, die eine Woche nach der letzten Gabe noch messbar war.
Untersuchte Wegein vitro, subkutanin vitro, topischin vitro, topischoral, in vitro, subkutansubkutan, in vitro
ZulassungDeutschland: Kein zugelassenes Arzneimittel. Bei einem Produkt, das zur Anwendung am Menschen bestimmt ist, greift die Zulassungspflicht für jeden Bestandteil. · Europäische Union: Keine Zulassung als Arzneimittel, kein zugelassenes Kombinationsprodukt.Deutschland, kosmetische Verwendung: Als Inhaltsstoff kosmetischer Mittel zulässig, solange keine arzneimitteltypische Wirkung beansprucht wird. · Deutschland, Arzneimittel: Kein zugelassenes Arzneimittel. Für Zubereitungen zur Anwendung am Menschen mit Arzneimittelzweck greift die Zulassungspflicht.Deutschland, kosmetische Verwendung: Als Inhaltsstoff kosmetischer Mittel zulässig, solange das Produkt kosmetisch und keine arzneimitteltypische Wirkung beansprucht wird. · Deutschland, Arzneimittel: Kein zugelassenes Arzneimittel. Für Zubereitungen zur Injektion am Menschen greift die Zulassungspflicht.Deutschland: Kein zugelassenes Arzneimittel. Bei einem Produkt, das zur Anwendung am Menschen bestimmt ist, greift die Zulassungspflicht für die Kombination als Ganzes. · Europäische Union: Keine Zulassung als Arzneimittel und kein zugelassenes Kombinationsprodukt.Deutschland: Kein zugelassenes Arzneimittel. Melanotanhaltige Produkte sind nach Auffassung des BfArM als Arzneimittel einzustufen; Inverkehrbringen ohne Zulassung ist verboten. · Europäische Union: Kein zugelassenes Arzneimittel. Als kosmetischer Inhaltsstoff unzulässig, weil Melanotan II kein Kosmetikinhaltsstoff ist und die Produkte eine arzneimitteltypische Wirkung beanspruchen.
EvidenzE — keine belastbare EvidenzD — Zellkultur und EinzelfälleC — überwiegend TiermodelleE — keine belastbare EvidenzD — Zellkultur und Einzelfälle
Humanstudien3 dokumentiert2 dokumentiert2 dokumentiert3 dokumentiert3 dokumentiert
DeutschlandKein zugelassenes Arzneimittel. Bei einem Produkt, das zur Anwendung am Menschen bestimmt ist, greift die Zulassungspflicht für jeden Bestandteil.Als Inhaltsstoff kosmetischer Mittel zulässig, solange keine arzneimitteltypische Wirkung beansprucht wird.Als Inhaltsstoff kosmetischer Mittel zulässig, solange das Produkt kosmetisch und keine arzneimitteltypische Wirkung beansprucht wird.Kein zugelassenes Arzneimittel. Bei einem Produkt, das zur Anwendung am Menschen bestimmt ist, greift die Zulassungspflicht für die Kombination als Ganzes.Kein zugelassenes Arzneimittel. Melanotanhaltige Produkte sind nach Auffassung des BfArM als Arzneimittel einzustufen; Inverkehrbringen ohne Zulassung ist verboten.
Ausführlicher Vergleich mit Diagrammen
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Kernaussagen

  • GLOW ist ein Fertigprodukt aus drei Peptiden, kein Wirkstoff mit eigener Datenlage.
  • Für die Kombination existiert keine Studie, weder am Menschen noch am Tier.
  • Die Einzelbestandteile haben unterschiedliche Evidenzstufen; die Kombination erbt keine davon.
  • Bei Gemischen sagen Reinheitsangaben meist nur etwas über die Gesamtmasse aus.
  • Eine Dosisanpassung einzelner Bestandteile ist bei einem vorgefertigten Blend nicht möglich.
  • Die US-Behörde führt die Bestandteile GHK-Cu, BPC-157 und das TB-500-Fragment mit Sicherheitsbedenken und verweist auf fehlende Daten zur Exposition am Menschen.
  • Kein Bestandteil ist als Arzneimittel zugelassen. Die rechtliche Bewertung eines Blends richtet sich nach denselben Regeln wie bei einem Einzelstoff.
16

Quellen

Alle Belege dieses Beitrags, mit Einordnung, was sie zeigen und wo ihre Grenzen liegen.

  1. [1] Stimulation of collagen synthesis in fibroblast cultures by the tripeptide-copper complex glycyl-L-histidyl-l-lysine-Cu2+

    Maquart FX, Pickart L, Laurent M, Gillery P, Monboisse JC, Borel JP. FEBS Letters , 1988 · doi:10.1016/0014-5793(88)80509-x · PMID 3169264

    In vitro

    Beleg für die Kollagenwirkung des GHK-Cu-Anteils im Zellmodell, mit Optimum bei etwa 10⁻⁹ M.

  2. [2] In vivo stimulation of connective tissue accumulation by the tripeptide-copper complex glycyl-L-histidyl-L-lysine-Cu2+ in rat experimental wounds

    Maquart FX, Bellon G, Chaqour B, et al.. Journal of Clinical Investigation , 1993 · doi:10.1172/JCI116842 · PMID 8227353

    Präklinisch (Tier)

    Rattenmodell zur Matrixanreicherung unter GHK-Cu. Tierdaten zum Einzelbestandteil, nicht zum Blend.

  3. [3] Emerging Use of BPC-157 in Orthopaedic Sports Medicine: A Systematic Review

    Vasireddi N, Hahamyan H, Salata MJ, Karns M, Calcei JG, Voos JE, Apostolakos JM. HSS Journal , 2025 · doi:10.1177/15563316251355551 · PMID 40756949

    Meta-Analyse / Systematic Review

    Systematische Übersicht zum BPC-157-Anteil: keine Humanstudien, Datenlage für eine Anwendung am Menschen unzureichend.

  4. [4] Synthesis and characterization of the N-terminal acetylated 17-23 fragment of thymosin beta 4 identified in TB-500, a product suspected to possess doping potential

    Esposito S, Deventer K, Van Eenoo P. Drug Testing and Analysis , 2012 · doi:10.1002/dta.1402 · PMID 22962027

    In vitro

    Identifiziert das Fragment LKKTETQ in TB-500-Produkten und belegt den Dopingbezug des Bestandteils.

  5. [5] Melanocortin-derived tripeptide KPV has anti-inflammatory potential in murine models of inflammatory bowel disease

    Kannengiesser K, Maaser C, Heidemann J, et al.. Inflammatory Bowel Diseases , 2008 · doi:10.1002/ibd.20334 · PMID 18092346

    Präklinisch (Tier)

    Mausmodelle zur entzündungshemmenden Wirkung des Tripeptids KPV. Relevanz für den verwandten Blend KLOW, nicht für GLOW.

  6. [6] Microneedle-Mediated Delivery of Copper Peptide Through Skin

    Li H, Low YS, Chong HP, et al.. Pharmaceutical Research , 2015 · doi:10.1007/s11095-015-1652-z · PMID 25690343

    In vitro

    Zeigt am GHK-Cu, dass ohne Verstärkungsverfahren praktisch kein Peptid durch intakte menschliche Haut permeiert.

  7. [7] Physicochemical characterization of native glycyl-l-histidyl-l-lysine tripeptide for wound healing and anti-aging: a preformulation study for dermal delivery

    Badenhorst T, Svirskis D, Wu Z. Pharmaceutical Development and Technology , 2016 · doi:10.3109/10837450.2014.979944 · PMID 25384620

    In vitro

    Stabilitätsfenster und Inkompatibilitäten des Kupferkomplexes. Zeigt, warum die Mischung eines Kupferpeptids mit anderen Bestandteilen geprüft werden müsste.

  8. [8] NMR reveals an undeclared constituent in custom synthetic peptides

    Choules MP, Bisson J, Simmler C, et al.. Journal of Pharmaceutical and Biomedical Analysis , 2020 · doi:10.1016/j.jpba.2019.112915 · PMID 31671336

    In vitro

    Fand 20 % und 43 % Mannit als nicht deklarierten Bestandteil in kommerziell bezogenen Peptiden. Kernbeleg dafür, wie belastbar Reinheitsangaben sind.

  9. [9] The occurrence of putative cognitive enhancing research peptides in seized pharmaceutical preparations

    Vanhee C, Francotte A, Janvier S, Deconinck E. Drug Testing and Analysis , 2020 · doi:10.1002/dta.2717 · PMID 31667971

    In vitro

    Belegt die freie Verfügbarkeit von Forschungspeptiden als Lyophilisat oder Nasenspray und die Notwendigkeit eigener Nachweisverfahren.

  10. [10] Identification and characterization by LC-UV-MS/MS of melanotan II skin-tanning products sold illegally on the Internet

    Breindahl T, Evans-Brown M, Hindersson P, McVeigh J, Bellis M, Stensballe A, Kimergård A. Drug Testing and Analysis , 2015 · doi:10.1002/dta.1655 · PMID 24771717

    In vitro

    Deklariert 10 mg, gemessen 4,32 bis 8,84 mg, Verunreinigungen bis 5,9 %. Beispiel für die Abweichung zwischen Etikett und Inhalt bei Peptidprodukten.

  11. U.S. Food and Drug Administration. FDA , 2026

    Behörde / Norm

    Führt GHK-Cu, BPC-157 und das TB-500-Fragment mit Sicherheitsbedenken: Immunogenität durch Aggregation, Peptidverunreinigungen, fehlende Daten zur Exposition am Menschen.

  12. Bundesministerium der Justiz. gesetze-im-internet.de , 2026

    Behörde / Norm

    Die Zweckbestimmung entscheidet über die Arzneimitteleigenschaft eines als Forschungsblend verkauften Produkts.

  13. Bundesministerium der Justiz. gesetze-im-internet.de , 2026

    Behörde / Norm

    Zulassungspflicht für Arzneimittel, die im Geltungsbereich des Gesetzes in den Verkehr gebracht werden.

  14. Europäisches Parlament und Rat. EUR-Lex , 2001

    Behörde / Norm

    Art. 1 Nr. 2 definiert das Arzneimittel, Art. 6 verlangt die Zulassung. Kombinationsprodukte brauchen eine eigene Bewertung.

  15. World Anti-Doping Agency. WADA , 2026

    Behörde / Norm

    S0 erfasst nicht zugelassene Substanzen und damit alle Bestandteile dieses Blends im Sport.

Der Redaktionsstand dieses Beitrags ist der 14. September 2026. Quellen werden regelmäßig gegen die Register geprüft (PubMed, Crossref).

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